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Taschengeld nach Alter: Die DJI-Tabelle 2025 und sieben Regeln

Von Sebastian Schwarz, Gründer von Jonny Controlletti Veröffentlicht 7 Min. Lesezeit

Wie viel Taschengeld ist richtig? Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt in seiner Expertise von 2025 für Kinder unter sechs 1 bis 2 Euro pro Woche, für Sechs- bis Siebenjährige 2 bis 3 Euro, für Acht- bis Neunjährige 3 bis 4 Euro pro Woche – und ab zehn Jahren monatliche Beträge, von 15 bis 25 Euro bis hin zu 40 bis 60 Euro für Sechzehn- und Siebzehnjährige. Die ganze Tabelle steht gleich unten. Wichtiger als die Zahl ist aber, was Fachleute übereinstimmend sagen: Taschengeld muss regelmäßig kommen, dem Kind frei zur Verfügung stehen und darf weder Lohn noch Strafe sein.

Das DJI nennt seine Tabelle ausdrücklich „eine Orientierung für Familien, keine Vorgabe“. Die Spannen sind 2025 bewusst breiter geworden, damit auch Familien mit knappem Budget innerhalb der Empfehlung bleiben können. Was bei euch passt, handelt ihr mit eurem Kind aus – und zahlt es dann verlässlich.

Die Taschengeld-Tabelle 2025 des Deutschen Jugendinstituts

Alter Empfehlung des DJI (2025)
unter 6 Jahren 1,00 – 2,00 Euro pro Woche
6 – 7 Jahre 2,00 – 3,00 Euro pro Woche
8 – 9 Jahre 3,00 – 4,00 Euro pro Woche
10 – 11 Jahre 15,00 – 25,00 Euro pro Monat
12 – 13 Jahre 20,00 – 30,00 Euro pro Monat
14 – 15 Jahre 25,00 – 45,00 Euro pro Monat
16 – 17 Jahre 40,00 – 60,00 Euro pro Monat*
ab 18 Jahren 55,00 – 75,00 Euro pro Monat*

* Ab 16 für Jugendliche, die wirtschaftlich ganz von den Eltern abhängig sind, zum Beispiel Schülerinnen und Schüler.

Die Werte stammen aus der Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ (Chabursky & Langmeyer, September 2025), die das DJI seit 2014 etwa alle vier Jahre anpasst; das Familienportal des Bundesfamilienministeriums übernimmt dieselbe Tabelle. Viele Taschengeld-Rechner im Netz zeigen noch ältere Werte. Zur Einordnung gibt das DJI drei Hinweise: Höheres Alter und mehr Selbstständigkeit sprechen für den oberen Rand, viele Geschwister oder ein knappes Haushaltsbudget für den unteren. Wer bisher über der Spanne lag, senkt nicht ab. Wer darunter lag, hebt in zwei oder drei Schritten an.

Sieben Regeln, die wichtiger sind als der Betrag

Die Expertise widmet den Grundregeln ein eigenes Kapitel. Hier die sieben, die im Alltag am meisten entscheiden:

  1. Taschengeld ist Geld zur freien Verfügung. Das Kind entscheidet, wofür – auch für Dinge, die ihr unsinnig findet. Eltern sollen Kaufentscheidungen „nicht bewerten oder ständig aktiv kontrollieren“, dürfen aber beraten. Dazu gehört ein Ort, an den das Kind selbst herankommt: Geldbörse, Spardose, später Jugendkonto.
  2. Regelmäßig und pünktlich, ohne dass das Kind bitten muss. Ein fester Zahltag ist die Grundlage für alles Weitere. Das DJI empfiehlt den Geburtstag oder den Schuljahresbeginn als jährlichen Termin, um Betrag und Rhythmus zu prüfen.
  3. Spätestens mit dem Schuleintritt anfangen, und zwar bar. Mit sechs oder sieben verstehen Kinder Zahlen; Münzen und Scheine machen Mengen greifbar. Der Übergang aufs Konto kommt später, gegen Ende der Grundschule.
  4. Kein Erziehungsmittel. Nicht als Belohnung für Noten, nicht als Strafe gekürzt. Das DJI: Solche Praktiken „untergraben die Funktion des Taschengeldes als verlässliches Lernbudget“. Gute Leistungen werden anders anerkannt.
  5. Haushaltshilfe ist kein Taschengeld. Normale Mithilfe gehört zum Familienleben – das Gesetz nennt sie in § 1619 BGB ausdrücklich – und wird nicht „vergütet“. Für besondere Zusatzdienste kann es eine gesonderte, vorher vereinbarte kleine Entlohnung geben, klar getrennt vom Taschengeld.
  6. Offen darüber reden. Was hast du dir gekauft, bist du zufrieden, worauf sparst du? Nicht als Kontrolle, sondern als Gespräch. Kommt das Kind wiederholt nicht aus, hilft ein gemeinsamer Blick auf Einnahmen und Ausgaben.
  7. Geschenke und eigener Verdienst zählen extra. Geld von Oma oder vom Ferienjob wird nicht aufs Taschengeld angerechnet. Bei größeren Summen rät das DJI zur Drei-Drittel-Lösung: ein Drittel frei, ein Drittel für kurzfristige Wünsche, ein Drittel langfristig sparen.

Extras: Ein Bonus ist kein Lohn

Viele Familien wollen trotzdem, dass sich Mithilfe lohnt. Die Fachquellen sind hier einig und differenziert: Alltägliche Pflichten – Zimmer, Abwasch, Tisch – werden nicht bezahlt. Für Aufgaben, die über das Übliche hinausgehen, darf es einen Bonus geben, wenn er vorher vereinbart ist und sichtbar vom Taschengeld getrennt bleibt. Die UBS beschreibt das als Modell aus Basisbetrag und Bonus: Das Taschengeld kommt „regelmässig, unaufgefordert und ohne Verpflichtungen“, dazu kann „ein Bonus für Aufgaben“ kommen, „die nicht zu den alltäglichen Pflichten zählen“ – Rasen mähen, Auto waschen, Fenster putzen eher als Staubsaugen.

Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens das Verhältnis: 20 Euro Taschengeld im Monat neben 100 Euro fürs Zaunstreichen verschieben, so die UBS, die Wertvorstellungen. Der Bonus bleibt klein. Zweitens die Absprache: Was ein Extra ist und was es bringt, steht vorher fest – nicht erst, wenn das Kind fragt, was es dafür bekommt. Wie ihr Pflicht und Extra sortiert, steht im Artikel Aufgaben für Kinder nach Alter.

Budgetgeld ab zwölf

Neu betont das DJI 2025 das Budgetgeld: ein zweckgebundener Betrag zusätzlich zum Taschengeld, mit dem Jugendliche wiederkehrende Ausgaben selbst verwalten. Der Einstieg „gelingt ab etwa 12 Jahren“ – zwei Jahre früher als in den bisherigen Empfehlungen, unter anderem, weil die meisten Kinder mit zwölf oder dreizehn ein Smartphone haben und damit früh mit Online-Käufen in Berührung kommen. Die Richtwerte des DJI pro Monat: Kleidung und Schuhe 45 bis 65 Euro, Essen außer Haus 25 bis 40 Euro, Handy, Internet und Abos 15 bis 25 Euro, Schulmaterial 5 bis 15 Euro, Kosmetik und Pflege 5 bis 15 Euro.

Der Rat des DJI: mit einem Bereich beginnen, nach zwei bis drei Monaten gemeinsam prüfen, ob Betrag und Zuschnitt passen, dann den nächsten dazunehmen. Taschengeld und Budgetgeld bleiben getrennt – „Taschengeld bleibt frei, Budgetgeld hat einen Zweck“ –, zum Beispiel bar und per Konto oder als zwei Kategorien in einer App.

Der Taschengeldparagraf in einem Satz

§ 110 BGB sagt, dass ein Vertrag, den ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern schließt, gilt, wenn er ihn mit Mitteln bezahlt, die ihm „zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung“ überlassen wurden. Übersetzt: Was ein Kind von seinem Taschengeld kauft, ist gekauft – im Rahmen dessen, was Eltern als Taschengeld gemeint haben. Für ein Comic-Heft gilt das, für ein Abo oder ein Handy nicht. Deshalb gehören zu Taschengeld in der digitalen Welt klare Absprachen: Abos und In-App-Käufe nur nach Rücksprache, Altersfreigaben beachten, und Jugendkonten oder Apps ohne Überziehung.

Bar, Konto oder App?

Das DJI ist hier klar: Der Einstieg „sollte mit Bargeld erfolgen“. Erst mit wachsender Abstraktionsfähigkeit – etwa gegen Ende der Grundschule, ein Jugendkonto um die zwölf – kommt die digitale Auszahlung dazu, mit Einblick der Eltern in die Buchungen und ohne Überziehungsrahmen. Was eine App sinnvoll leisten kann, ist Buchführung: Wann kommt das nächste Taschengeld, was ist drauf, was war die letzte Ausgabe. So sieht das Kind seinen Stand, und Eltern vergessen den Zahltag nicht. Ob daneben echtes Geld auf einer Karte liegt, ist eine eigene Entscheidung; eine Karte braucht eine Bank, eine Buchführung nicht.

Was dabei nicht hilft

  • Taschengeld als Strafe streichen. Die Expertise erzählt dazu das Beispiel eines Jungen, der ein Gerät kaputt macht: Die Kürzung des Taschengeldes als Strafe „sollte entfallen“; über Ersatz wird anders gesprochen. Ein Kind, dessen Geld vom Verhalten abhängt, lernt Verhandeln, nicht Haushalten.
  • Beträge nach Laune. Mal fünf, mal zehn, mal gar nichts, weil es gerade nicht passt – das nimmt dem Taschengeld seinen einzigen Zweck, das Planen. Lieber verlässlich weniger als schwankend mehr, sagt das DJI ausdrücklich auch für Familien mit knappem Budget.
  • Vergleich mit den Nachbarskindern. Die Tabelle ist breit, weil Familien verschieden sind. „Die anderen kriegen mehr“ ist ein Gesprächsanlass, kein Argument.
  • Die Vorschuss-Spirale. Wer jede Woche auf die nächste Woche vorstreckt, hat kein Taschengeld mehr, sondern einen Dauerkredit. Ab etwa zwölf darf ein kleiner Kredit mit Rückzahlplan ein Lernfeld sein – höchstens das Doppelte eines Monatsbetrags, einmalig.
  • Zuverdienst anrechnen. Wer für den Ferienjob weniger Taschengeld bekommt, lernt, dass Arbeiten sich nicht lohnt.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter sollte Taschengeld starten?

Spätestens mit dem Schuleintritt, also mit sechs oder sieben, rät das Deutsche Jugendinstitut – dann verstehen Kinder Zahlen gut genug. Wer früher anfängt, nimmt kleine Beträge pro Woche (1 bis 2 Euro) und zahlt bar aus, damit das Geld sichtbar bleibt.

Wöchentlich oder monatlich?

Bis etwa neun wöchentlich, ab etwa zehn monatlich. Wer merkt, dass das Kind mit dem Monat nicht zurechtkommt, kann ein paar Monate lang alle zwei Wochen auszahlen und dann umstellen. Wichtiger als der Rhythmus ist, dass er eingehalten wird – ohne dass das Kind bitten muss.

Darf ich Taschengeld kürzen, wenn mein Kind sich schlecht benimmt?

Das DJI rät klar davon ab: Taschengeld ist „kein Erziehungsmittel“ und sollte weder als Belohnung für Noten noch als Strafe gekürzt oder entzogen werden. Verhalten wird auf anderem Weg beantwortet. Sonst wird aus dem verlässlichen Lernbudget ein Druckmittel, und das Kind lernt Verhandeln statt Haushalten.

Was ist Budgetgeld?

Ein zweckgebundener Betrag zusätzlich zum Taschengeld, etwa für Kleidung, Essen außer Haus oder das Handy. Das DJI empfiehlt den Einstieg ab etwa zwölf Jahren, mit einem Bereich zuerst und einer Prüfung nach zwei bis drei Monaten. Das Taschengeld selbst bleibt frei verfügbar.

Worauf wir uns stützen

Diese Quellen haben wir beim Schreiben im Volltext gelesen. Sie beschreiben Hilfen im Familienalltag, nicht Jonny – keine dieser Stellen hat Jonny geprüft oder empfohlen.

  1. Deutsches Jugendinstitut: Taschengeld und Gelderziehung – Eine Expertise mit aktualisierten Empfehlungen zum Thema Taschengeld (Sophia Chabursky & Alexandra Langmeyer, 2025, PDF; Kapitel 4.1 bis 4.3) (abgerufen am 04.11.2026)
  2. Deutsches Jugendinstitut: Wie viel Taschengeld ist für Kinder und Jugendliche angemessen? (Meldung vom 17.09.2025) (abgerufen am 04.11.2026)
  3. Familienportal des Bundesfamilienministeriums: Taschengeld (Tabelle nach DJI 2025, wöchentliche Auszahlung bis zehn) (abgerufen am 04.11.2026)
  4. UBS Finanzbildung für Kinder: Ämtliplan – Sollen Kinder Taschengeld für Hausarbeit erhalten? (Basisbetrag und Bonus) (abgerufen am 04.11.2026)
  5. § 110 BGB – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln („Taschengeldparagraf“), Wortlaut bei dejure.org (abgerufen am 04.11.2026)
  6. § 1619 BGB – Dienstleistungen in Haus und Geschäft, Wortlaut bei dejure.org (abgerufen am 04.11.2026)

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